Satzung des Chorverbandes
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (CBO)
vom 19. März 2022

Präambel

Ermuntert einander mit Psalmen und Lobgesängen und geistlichen Liedern, singt und spielt Gott in eurem Herzen (Eph 5, 19). Die Gemeinde Jesu Christi lobt und bezeugt Gott auch durch Singen und Musizieren. Dafür tragen die Chöre in der Kirche besondere Verantwortung.

§ 1 Grundsätze, Ziele und Aufgaben

(1) Der Verband ist eine unselbständige Einrichtung der Landeskirche und führt den Namen „Chorverband der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (CBO)“.

(2) Zweck des Verbandes ist es, innerhalb der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) das lebendige Singen in den Gemeinden und deren Gruppen, insbesondere die Chormusik, zu pflegen und zu fördern. Der Verband schließt rechtlich selbständige wie unselbständige Chöre, Instrumentalensembles und diejenigen, die sie leiten; wie auch andere an der Kirchenchorarbeit interessierte Vereinigungen und Personen zu gemeinsamer Arbeit zusammen und vertritt deren Interessen.

Zu dieser Aufgabe dienen

  1. die Unterstützung der Chöre. in ihrem missionarischen Wirken in Gottesdiensten und anderen Gemeindeveranstaltungen,
  2. die fachliche Beratung der Chöre und Gemeinden,
  3. die fachliche Beratung und Fortbildung der Chorleiterinnen und Chorleiter sowie der Singleiterinnen und Singleiter,
  4. die Anregung zur Bildung von Chören,
  5. die spezielle Förderung des Singens mit Kindern,
  6. die Bereitstellung von Literatur und Arbeitsmaterialien,
  7. die Herausgabe von Noten für den praktischen Gebrauch,
  8. die Veranstaltung von Singwochen, (überregionalen) Chortreffen und Seminaren,
  9. die Förderung und Verbreitung zeitgenössischer Kirchenmusik.

(3) Diese Aufgaben erfüllt der Verband in Zusammenarbeit mit der Kammer für Kirchenmusik der EKBO, insbesondere mit der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor und der Landessingwartin oder dem Landessingwart.

(4) Der Verbandsrat kann für spezielle Arbeitsfelder der Chorarbeit oder für bestimmte Projekte Arbeitsgruppen oder Verbandsbereiche bilden. Das Nähere über die Aufgaben, Arbeitsweisen und Ziele dieser Arbeitsgruppen oder Verbandsbereiche wird in einer Ordnung geregelt.

(5) Der Verband ist Mitglied im „Chorverband der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.“ (CEK).


Die vollständige Satzung können Sie hier als PDF herunterladen und einsehen:

 Satzung (276 kB)